Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu jedoch bereit
Unser Unternehmen ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom
Anwendungsbereich der Barrierefreiheitsanforderungen und somit von der Pflicht zur
Erstellung und Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung ausgenommen.
Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.